WETS Informationsblatt für ausländische Inhaftierte in den Niederlanden
Es ist wichtig, dass Sie nach Ihrer Haftstrafe auf gute Weise in die Gesellschaft zurückkehren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie erneut straffällig werden, ist dann geringer. Wurden Sie von einem Gericht in den Niederlanden verurteilt und verbüßen Sie Ihre Strafe hier, während Sie eine stärkere Bindung an ein anderes EU-Land haben? Dann ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, die niederländische Haftstrafe in diesem anderen Land abzusitzen. Dies wird Übertragung der Strafvollstreckung genannt. In diesem Informationsblatt können Sie lesen, wie die Übertragung der Strafvollstreckung gemäß dem WETS erfolgt.